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Baugesuch /-antrag |
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Ohne Antrag und Genehmigung läuft in Lübeck nichts. Bauordnungs- und Planungsrecht ist Ländersache und über die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist sehr übersichtlich und gut verständlich aufgestellt, wer´s genau wissen will, sollte dort nachschauen (siehe auch unter www.aik-sh.de). |
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Hier einige Ratschläge und Kurzfassungen von uns: |
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Grundsatz (§ 60): Als Verursacher einer Baumaßnahme (ob Neubau, Umbau oder Abriss) ist der /die Bauherr/in für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich (auch der Verkehrssicherheit der Baustelle). Er bzw. sie kann die Verantwortung per Vertrag z.B. an einen Maurermeister oder an einen Architekten delegieren. |
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Bauherr/in (§ 61): Betrifft die Benennung des Entwurfsverfassers durch den Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, ebenso die Vorlage von Eignungsnachweisen zu Baugrundstück, Konstruktion und Materialien. Bei geringfügigen Baumaßnahmen kann auf einen Entwurfsverfasser verzichtet werden. Bauherrenwechsel ist ebenso anzuzeigen. |
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Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:
Egal, was Sie in der Landesbauordnung finden: alles, was Sie mit Ihrem alten Haus in der Lübecker Altstadt vorhaben, müssen Sie genehmigen lassen.
Ausnahmen gelten für die Lübecker Altstadt nicht, denn hier gilt eine Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) und viele Bereiche sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete (§ 142 BauGB). Wenn das Gebäude zusätzlich als besonderes Denkmal in das Denkmalbuch eingetragen ist, gelten Ausnahmen erst recht nicht. |
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Wer darf einen Bauantrag einreichen? Bauvorlageberechtigte bzw. Entwurfsverfasser/in sind:
Freistehende Wohnhäuser mit maximal 2 WE und geringer Höhe (oberste Aufenthaltsebene max. 7,0 m über Feuerwehranfahrtebene) und untergeordnete eingeschossige Anbauten an Wohngebäude geringer Höhe können auch von Dipl.-Ing. der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, von Meistern der Bauhauptgewerbe Maurer, Zimmerer oder Stahlbeton und von geprüften Bautechnikern eingereicht werden. |
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