Versicherungsschutz

 

Bauberufsgenossenschaft: die Unfallversicherung am Bau. Die Bauberufsgenossenschaft Hamburg ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die sachliche Zuständigkeit erstreckt sich auf Unternehmen, die Hochbauten erstellen, umbauen, sanieren - und auf Unternehmen "nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten". Dazu gehören auch Bauherren, die in eigener Regie an ihrem Bau Arbeiten ausführen.
Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Man muss die Mitgliedschaft beantragen, eine Befreiung davon ist nicht möglich. Versichert sind alle Personen, die am Bauvorhaben als Hilfskräfte mitwirken (Ausnahme: der Bauherr und sein Ehegatte. Sie können - und sollten sich - freiwillig versichern). Versichert sind die Folgen von Arbeitsunfällen auf dem Bau. Die Unfallversicherung entsteht automatisch mit der Aufnahme der Tätigkeit; er erstreckt sich auf Familienangehörige, Bekannte, Freunde, Nachbarn - auch bei unentgeltlicher Hilfe.
Die Beiträge werden stets nachträglich erhoben. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Umfang der Arbeitsleistungen und der Entgeltzahlungen. Zahlen müssen Sie auch dann, wenn Sie keinen Lohn zahlen. Der Bauherr ist verpflichtet, die Bauarbeiten anzuzeigen, die Unfallvorschriften zu beachten (können kostenlos bei der Bauberufsgenossenschaft angefordert werden) und laufende Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und Entgeltzahlungen zu führen.

 

Bauwesen/Bauhaftpflichtversicherung: damit sich der Bauherr bei der Sanierung nicht selbst ruiniert, wenn ...

  • die Holzbalkendecke bei der Reparatur eines Balken einstürzt
  • Unbekannte sämtliche bereits eingebauten Heizkörper und Waschbecken stehlen
  • ein Wasserrohrbruch Dielenböden, Estriche und Wärmedämmungen ruiniert
  • "Starkregen" und Sturm ihr Haus davonschwimmen lassen.
 

Schon mit Beginn der Bauarbeit hat der Bauherr für Schäden an Bauleistungen aufzukommen, die durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verursacht werden; gegen diese Risiken schützt die Bauleistungs-Versicherung bis zur schlüsselfertigen Herstellung des Bauwerkes.
Die Versicherung ersetzt alle Kosten, die während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Bauleistungen sowie durch Diebstahl eingebauter Materialien entstehen. Dies gilt für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss, aber auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen. Deshalb ist es auch möglich, die Versicherungsprämie entsprechend der Höhe des jeweiligen Auftragswertes auf die Auftragnehmer umzulegen.
Die Beiträge sind bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich hoch: also vor einem Abschluss vergleichen.

 

Bauherrenhaftpflicht

  • Wenn das Nachbarkind beim Spielen in den Keller fällt,
  • ein Fußgänger nachts über die auf dem Bürgersteig aufgestapelten Klosterformatsteine stolpert und sich das Bein bricht,
  • Baumaterial vom Gerüst rutscht und das Auto ihres besten Freundes zerschlägt und
  • ihr Chef bei der Besichtigung Ihrer Baustelle stolpert und Monate lang im Krankenhaus liegt,

dann sind sie dran! Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn bis zur Bezugsfähigkeit seines Gebäudes gegen Haftpflichtansprüche Dritter, das können Nachbarn, Besucher, Passanten sein, die zu Schaden kommen, weil etwa die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert wurde.
Im Schadensfall prüft die Versicherung, ob der Bauherr für den Schaden ersatzpflichtig ist. Bei berechtigten Ansprüchen wird der Schaden reguliert, bei unberechtigten Ansprüchen wehrt die Versicherung allerdings ab - notfalls vor Gericht.

 

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